Sehr geehrter Reisegast,
die Aeroplan Reisen GmbH (nachfolgend Aeroplan genannt) mit Sitz in Köln (Mauritiussteinweg 116, 50676 Köln) vermittelt
Reiseleistungen.
Nachfolgende Vermittlerbedingungen gelten lediglich für die Vermittlungsleistungen von Aeroplan für Flüge
und Reiseversicherungen.
1. Vertragsinhalt, Vertragsschluss
Zwischen dem Kunden und Aeroplan kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt Aeroplan, ihm Flüge
und Reiseversicherungen des jeweiligen Leistungsträgers zu vermitteln. Aeroplan tritt bezüglich der angebotenen Leistungen
lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an. Die von Aeroplan dargestellten
Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot von Aeroplan oder dem jeweiligen Leistungsträger dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars an Aeroplan gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot
an den jeweiligen Leistungsträger ab und beauftragt Aeroplan gleichzeitig mit der Vermittlungsleistung. Der Kunde erhält
daraufhin von Aeroplan per E-Mail unter der von ihm angegebenen E-Mail Anschrift eine Buchungseingangsbestätigung, die dem Kunden
lediglich den Eingang des Buchungsauftrages bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung
für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei sich auf ihre Richtigkeit
zu überprüfen.
Aeroplan weist darauf hin, dass viele Fluggesellschaften eine Datenkorrektur für bereits ausgestellte Flugtickets
in der Regel, wenn überhaupt, nur gegen Entgelt vornehmen, welches Aeroplan in anfallender Höhe an den Kunden weiterbelastet. Der
Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn entweder der Leistungsträger oder Aeroplan dem Kunden
gegenüber die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.
2. Vermittlungsentgelte und Kosten für nachträgliche Änderungen der Buchung
Für ihre Vermittlungsleistungen bei Flügen berechnet Aeroplan Vermittlungsentgelte, deren Höhe im Rahmen der Buchung gesondert
ausgewiesen werden. Zusätzlich zum Vermittlungsentgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung (z.B. Systemgebühren,
Ticketprüfung, Ticketausstellung etc.) abdeckt, berechnet Aeroplan bei Änderungen, die durch den Kunden veranlasst werden, folgende
Gebühren zusätzlich zu den je nach gewählter Tarifart anfallenden Kosten der Fluggesellschaft:
Stornierung (Entgelt pro Person/pro Ticket) (zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) |
25,00 EUR |
Umbuchung (Entgelt pro Person/pro Ticket) (zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) |
40,00 EUR |
Namensänderung (Entgelt pro Person/pro Ticket) (zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) |
25,00 EUR |
Ticket "Refund" bei Nichtantritt des Flugs (Entgelt pro Person/pro Ticket) (zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) |
25,00 EUR |
3. Auskünfte, Hinweise
Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Leistungsträger gegenüber
Aeroplan. Die Angaben von Aeroplan stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität dar. Auskünfte von Aeroplan beziehen sich auf den Zeitpunkt der Auskunftserteilung. Aeroplan haftet bei der
Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihr erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.
4. Zahlung
Die Vermittlungsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig.
5. Widerruf
Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht Ihnen bei Reiseverträgen im Fernabsatz
ein Widerrufsrecht nicht zu. Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt somit auch für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
und dem jeweiligen Vertragspartner (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotel etc.), welches durch die Vermittlung von Aeroplan
zustande gekommen ist.
6. Reiseunterlagen
6.1. Flugtickets in Form eines E-Tickets werden dem Kunden per E-Mail übermittelt.
6.2. Falls mit dem Kunden der Versand von Reiseunterlagen per Kurier vereinbart worden ist, hat der Kunde alle entstehenden
Kosten zu tragen.
6.3. Bei Reiseversicherungen werden dem Kunden eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per E-Mail
übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.
6.4. Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch Aeroplan ausgehändigten Unterlagen unverzüglich
auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten Aeroplan umgehend hiervon zu unterrichten, um
Schäden zu vermeiden.
7. Pflichten von Aeroplan, Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertraglichen Pflichten von Aeroplan umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden
gebuchten Leistungen. Die Erbringung der Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von Aeroplan. Aeroplan
haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von
Reiseunterlagen, soweit von Aeroplan übernommen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Die Haftung
ist jedoch für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den typisch
vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und sich nicht auf
solche Pflichten bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf dessen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Vorstehende Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstiger gesetzlich vorgesehener Garantiehaftung.
8. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Aeroplan weist darauf hin, dass Reisende grundsätzlich selbst dafür verantwortlich sind, dass die zur Durchführung der
Reise erforderlichen Voraussetzungen für sie erfüllt sind und die gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und
ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visa-Bestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt
für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Aeroplan erteilt seinen Kunden zu diesen Themen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft,
kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen.
Der Kunde hat darauf zu achten, dass Namensangaben im Reisepass, Visa und sonstigen Identifikationsdokumenten exakt mit denen der Buchung
und denen auf den Reiseunterlagen übereinstimmen. Aeroplan weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Bestimmungen jederzeit durch
die Behörden geändert werden können. Dem Reisenden wird daher nahe gelegt, ggf. schon vor einer Buchung bei den zuständigen
Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen sind für deutsche
Staatsbürger auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
9. Versicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine andere Art von Reiseversicherung ist nicht in den Flugpreisen enthalten.
Aeroplan empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung bei der Buchung und auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz
zu achten, der z.B. durch den Abschluss eines Reiseschutzpaketes zusammen mit der Buchung sichergestellt werden könnte.
10. Hinweise zu Pflichten des Kunden
10.1. Aeroplan weist seine Kunden darauf hin, dass die Geschäftsbedingungen der Leistungsträger besondere Pflichten des Kunden begründen
können. Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen. Hierzu zählen auch die Einhaltung von Eincheck-Zeiten sowie,
insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Hin-, Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer
von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung solcher Pflichten des Kunden droht ein Verlust des
Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Reisepreises. Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden
ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht ebenfalls
der Verlust von Ersatzansprüchen.
10.2. Im Fluggeschäft werden Leistungserbringer-AGB oder sonstige Hinweise von Leistungserbringern häufig nicht in deutscher Sprache
dargestellt. Der Kunde ist dennoch angehalten diese Bedingungen sorgfältig zu lesen und sich in Zweifelsfällen Rat einzuholen.
11. Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Kunden über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren,
sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung
über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über
die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen
die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige änderung an den Flugleistungen der
ausführenden Fluggesellschaften.
12. Europäische Online- Streitbeilegungs-Plattform
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) bereit. Die Aeroplan Reisen GmbH nimmt derzeit nicht
an einem - für sie freiwilligen - Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden
nicht genutzt werden.
13. Zug-zum-Flug / Rail&Fly
13.1 Zugauswahl
Hin- und Rückfahrt sind aus dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG frei wählbar. Die Fahrt muss über den verkehrsüblichen
Weg in Richtung auf das Reiseziel führen. Fahrplanbedingte Umwege (durch schnellere Verbindungen und/oder weniger Umsteigen)
sind zugelassen.
Ausgeschlossen sind Fahrten in Sonderzügen oder Globalpreiszügen wie DB Nachtzug, CityNightLine oder Thalys.
13.2 Gültigkeit
- 6 Monate ab dem 1. Geltungstag (Bei gleichzeitig auf einem Online-Ticket gebuchter Hin- und Rückfahrt)
- Hinfahrt gültig am Flugtag sowie 1 Tag vor Abflug bzw. 1 Tag nach Ankunft; gültig nur in Verbindung mit einem intern.
Flugticket bzw. mit Reisebestätigung (Gültigkeit des Zangenabdrucks)
- Rückfahrt gültig am Flugtag sowie 1 Tag vor Abflug bzw. 1 Tag nach Ankunft; gültig nur in Verbindung mit einem intern.
Flugticket bzw. mit Reisebestätigung (Gültigkeit des Zangenabdrucks)
- Fahrtunterbrechungen sind möglich
13.3 Anwendungsbereich
Es gelten die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt. Der Vertragspartner für Ihre Reise ist die Aeroplan Reise GmbH. Buchung, Bezahlung, Umtausch und
Erstattung des RAIL&FLY-Online-Tickets erfolgen ausschließlich über Aeroplan Reise GmbH.
13.4 Fahrkartenerwerb
13.4.1 RAIL&FLY-Online-Tickets zum Selbstausdruck können nur erworben werden, wenn Sie diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.
13.4.2 RAIL&FLY-Online-Tickets können bis spätestens 10 Minuten vor Reisebeginn gebucht werden. Das RAIL&FLY-Online-Ticket wird im
PDF-Format direkt auf dem PC-Bildschirm angezeigt oder vom Veranstalter als PDF-Datei per E-Mail versendet. Das RAIL&FLY-Online-Ticket
ist auf Papier im Format DIN A 4 im Selbstausdruck mittels Acrobat Reader auszudrucken. Die Versendung einer Fahrkarte per Post durch
Ihren Vertragspartner oder durch die DB erfolgt nicht.
13.4.3 Das RAIL&FLY-Online-Ticket ist als persönliche Fahrkarte nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem bei der Reise
mitzuführenden gültigen Lichtbildausweis (Reisepass bzw. Personalausweis) oder BahnCard 25/BahnCard 50. Reisender und Inhaber des
Identifikationsausweises müssen identisch sein. Bei Mehrpersonen-Fahrkarten wird ausschließlich der Identifikationsausweis des
Ticketinhabers benötigt. Für allein reisende Kinder und Hunde können keine RAIL&FLY-Online-Tickets erworben werden.
13.4.4 Im RAIL&FLY-Online-Ticket-Verfahren können über Ihren Vertragspartner Fahrkarten zum RAIL&FLY- für die Hin- und Rückfahrt erworben
werden. Das RAIL&FLY-Angebot kann nur in Verbindung mit einer bei Ihrem Vertragspartner ebuchten Leistung in Anspruch genommen werden.
Können Sie auf Verlangen bei der Fahrkartenkontrolle keine Unterlagen zur gebuchten Zusatzleistung vorzeigen, ist das
RAIL&FLY-Online-Ticket nicht gültig.
In diesem Fall ist der Reisende zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet (§ 12 EVO). Zu diesem Zweck wird durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Abweichend von § 12 Abs. 3 EVO kann der Reisende innerhalb von
14 Tagen ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte
war. Kann im Zug nicht festgestellt werden, ob der Erwerb der Fahrkarte vor Fahrtantritt aus Gründen nicht möglich war, die durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen zu vertreten sind, erhält der Reisende zu seiner Fahrpreisnacherhebung einen Zusatzbeleg. In diesem Fall
beginnt die Frist von 14 Tagen erst mit der Zusendung einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Statt des erhöhten Fahrpreises können Sie in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten (einschließlich Übergang/Umweg) stattfindet,
den festgesetzten Bordpreis zahlen, wenn Sie dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert melden, dass Sie
keine gültige Fahrkarte besitzen und sofort eine Fahrkarte erwerben.
13.5 Datenschutz/Datensicherheit
13.5.1 Zur Abwicklung des Beförderungsvertrages werden vom Ticket-Buchenden die nachfolgenden personenbezogenen Daten benötigt und von dem
Reiseveranstalter an die DB Vertrieb GmbH weitergeleitet: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
13.5.2 Die DB Vertrieb GmbH verpflichtet sich, diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Beförderungsvertrages gemäß
der geltenden Datenschutzbestimmungen automatisiert zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
13.6 Kontrolle/Missbrauch
13.6.1 Kann sich der Ticket-Inhaber bei der Kontrolle im Zug nicht ausweisen, handelt es sich um eine ungültige Fahrkarte und es muss im Zug
der Normalpreis (Bordpreis) für alle Reisenden nachgelöst werden.
13.6.2 Im Falle des Missbrauchs (z. B. unerlaubte Mehrfachnutzung eines RAIL&FLY-Online-Tickets) liegt eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor.
In diesem Fall wird dem Ticketinhaber durch seinen Vertragspartner der Normalpreis zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes berechnet und er
wird für das Online-Ticket-Verfahren sowohl beim Vertragspartner als auch auf www.bahn.de gesperrt. Darüber hinaus behält sich die DB vor,
Missbrauch zur Strafanzeige zu bringen. Die Kontrolldatensätze werden automatisiert nach 7 Monaten gelöscht.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Eine Abtretung Ihrer Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen, soweit
es sich nicht um Rechte aus Leistungsstörungen handelt. Ebenso ausgeschlossen ist eine rechtsgeschäftlich vereinbarte gerichtliche
Geltendmachung dieser Ansprüche durch einen Dritten im eigenen Namen.
14.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Aeroplan findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für
das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen Aeroplan im Ausland für die Haftung von Aeroplan dem Grunde nach nicht deutsches Recht
angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
14.3. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie Passivprozesse, ist Köln.
>>> Die Postanschrift:
AEROPLAN Reise GmbH
Mauritiussteinweg 116
50676 Köln